Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-638/15 (EuGH)
§§: Richtlinie 2011/64/EU Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii, Richtlinie 2011/64/EU Art. 5 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Tabak, Verbrauchsteuer, Mitgliedstaat, EG, EU, Unionsrecht, Tabakware, Verkauf, Rauchen
Rechtsfrage: 1. Können getrocknete, flächige, unregelmäßige, teilweise entrippte Tabakblätter und/oder Teile davon nach dem ersten Trocknungsprozess und dem anschließenden Feuchthalten mit Glycerin, die durch einfache Bearbeitung (Zerkleinerung oder händisches Schneiden) geraucht werden können, als Tabakwaren i.S. von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii bzw. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der RL 2011/64/EU des Rates vom 21.6.2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) angesehen werden? - 2. Bei Verneinung der ersten Frage: Steht Art. 5 i.V.m. Art. 2 der RL 2011/64/EU einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach auch nicht in Art. 2 und Art. 5 der RL 2011/64/EU genannter Tabak, der für einen anderen Zweck als zum Rauchen bestimmt ist, aber dennoch geraucht werden kann (zum Rauchen geeignet und bereit ist) und für den Einzelverkauf aufgemacht ist, der Verbrauchsteuer auf Tabakwaren unterliegt?
Vorinstanz: Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 98 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.04.2017
Erledigungs-Az: Rs C-638/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 06 54