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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 205/98 |
§§: | SolZG § 3, EStG § 40 a Abs. 2, EStG § 51 a Abs. 2 a |
Schlagwörter | Erhebungsgrenze, Lohnsteuer, Pauschalierung, Solidaritätszuschlag |
Rechtsfrage: | Gilt die Erhebungsgrenze für den Solidaritätszuschlag auch bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 a EStG? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3365/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 970 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 98 13 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.09.1998 |
Erledigungs-Az: | VI B 205/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 171/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 1.3.2002 - VI R 171/98 |