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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/09 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 11 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 6, GG Art. 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuersatz, Verfassungsmäßigkeit, Eigenheimzulage, Wegfall
Rechtsfrage: Ist die Grunderwerbsteuerfestsetzung mit dem erhöhten Steuersatz von 3,5 % für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses nach Wegfall der Eigenheimförderung durch das Eigenheimzulagegesetz noch verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 13.11.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 826/2007
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 27 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2010
Erledigungs-Az: II R 4/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 26 73