Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 73/05
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Nutzungswertbesteuerung, 1 v. H.-Regelung, Abgeltung, Unfallkosten, Regressverzicht, Kraftfahrzeug, Sachbezüge
Rechtsfrage: Umfang der Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung bei außergewöhnlichen, vom Arbeitgeber getragenen Kraftfahrzeugkosten infolge eines schuldhaft verursachten Unfalls des alkoholisierten Arbeitnehmers auf einer beruflich bedingten Fahrt mit dem ihm auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenfahrzeug. Fließt dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu, weil der Arbeitgeber auf eine realisierbare Schadensersatzforderung gegenüber dem Arbeitnehmer verzichtet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 05.10.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 6404/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 253
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2007
Erledigungs-Az: VI R 73/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 21 05