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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 69/05 |
| §§: | EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Halbabzugsverfahren, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Ist die Regelung in § 3 c Abs. 2 EStG, wonach u.a. Werbungskosten - hier: Aufwendungen zur Fremdfinanzierung eines GmbH-Geschäftsanteils-, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Einnahmen - hier: Erträgen aus einer Gewinnausschüttung der GmbH - in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur zur Hälfte abgezogen werden dürfen, mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (objektives Nettoprinzip) vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 08.11.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 646/04 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 99 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.06.2007 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 69/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 98 |