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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 22/01 |
| §§: | EStG § 33 a Abs. 2, EStG § 32 Abs. 4, AFG § 40 |
| Schlagwörter | Ausbildungsfreibetrag, Anrechnung, Beihilfe |
| Rechtsfrage: | Ausbildungsfreibetrag: Ist eine erhaltene Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln (hier nach § 40 AFG) immer in voller Höhe nach § 33 a Abs. 2 EStG anzurechnen, oder kann sie auch mit negativen Einkünften (hier: Werbungskostenüberschuss) verrechnet werden? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 26.10.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 2143/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 368 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 74 96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | III R 22/01 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 08 20 |