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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 55/03 |
§§: | EStG § 10 Abs. 3, EStG § 32, EStG § 32 a, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vorsorgeaufwendungen, Höchstbetrag, Verfassungsmäßigkeit, Haushaltsfreibetrag, Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag, Existenzminimum |
Rechtsfrage: | Ist das Existenzminimum eines Alleinerziehenden mit 2 Kindern, der unter Zugrundelegung des Nettoerwerbseinkommens Anspruch auf Sozialhilfe hätte, in den Jahren 1996 und 1997 aufgrund einer zu weitgehenden Beschränkung des Sonderausgabenabzugs und zu niedriger Kinder-, Haushalts- und Grundfreibeträge nicht ausreichend von der Steuer freigestellt? Verletzung von Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1359/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFg 2003 S. 1559 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 01 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 55/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 26 69 |