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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-451/06 (EuGH) | 
| §§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b | 
| Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vermietung, Grundstück, Fischereirecht, Pacht, Wasserfläche, Steuerbefreiung | 
| Rechtsfrage: | Ist Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG so auszulegen, dass die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gegen Entgelt in Form eines für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossenen Pachtvertrages - 1. durch den Eigentümer des Grundstücks, auf welchem sich die Wasserfläche, für die die Berechtigung eingeräumt wurde, befindet, - 2. durch den Inhaber des Fischereirechtes an einer im öffentlichen Gut befindlichen Wasserfläche eine "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" darstellt? | 
| Vorinstanz: | Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Wien | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2006 Nr. C 326 S. 39 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.12.2007 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-451/06 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 07 29 | 
