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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 12/16 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 226, AO § 47 |
Schlagwörter | Abrechnung, Aufrechnung, Rechtliches Gehör |
Rechtsfrage: | Aufrechnung des Finanzamts (als Schuldner der Steuererstattung) gegen Regressansprüche aus einer Inanspruchnahme aus Landesbürgschaft gegenüber dem Ehemann der Klägerin. Durfte das FG, da das Finanzamt für das Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung keine materiell rechtskräftige Entscheidung beigebracht hat, diese selbst prüfen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1200/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 12/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 21 52 |