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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 76/10 (BFH)
§§: EStG § 50 a Abs. 4 Nr. 3, EStG § 50 d Abs. 2 Satz 2, DBA-Luxemburg Art. 15, EG Art. 49, EG Art. 50
Schlagwörter Steuerabzug, Betriebsausgabe, Lizenzgebühren, Dienstleistungsfreiheit, Doppelbesteuerung, Luxemburg
Rechtsfrage: In welcher Höhe erfolgt eine Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Nr. 3 EStG? Welche Art von Ausgaben ist berücksichtigungsfähig? Ist das Steuerabzugsverfahren grundsätzlich vor dem Hintergrund der Dienstleistungsfreiheit europarechtskonform? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.07.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 1154/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1891
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 30 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2012
Erledigungs-Az: I R 76/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 21 60