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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-271/06 (EuGH)
§§: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG § 6, UStG § 6 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Abs. 2, AO 1977 § 227
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ausfuhr, Drittland, Billigkeit, Ausfuhrlieferung, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Stehen die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über die Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland einer Gewährung der Steuerbefreiung im Billigkeitswege durch den Mitgliedstaat entgegen, wenn zwar die Voraussetzungen der Befreiung nicht vorliegen, der Steuerpflichtige deren Fehlen, aber auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 02.03.2006
Vorinstanz/AZ: V R 7/03
Vorinstanz/Fundstelle: DStR 2006 S. 1176
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 26 74
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.02.2008
Erledigungs-Az: Rs C-271/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 63