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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 1/18 (BFH) |
| §§: | EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 c, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b |
| Schlagwörter | Kapitalertragsteuer, Verlust, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb |
| Rechtsfrage: | Sind Verluste von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben aus den Vorjahren bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 22.11.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 4148/13 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 43 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.03.2021 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 1/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 11 11 |