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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 14/98
§§: UStG § 10 Abs. 2 Satz 2 J: 1980, UStG § 3 Abs. 12 Satz 2 J: 1980, Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, tauschähnlicher Umsatz, Portokosten, Versendung, Werbeprämie
Rechtsfrage: Gehören bei Zusendung von Sachprämien für Mitgliederwerbungen zur Bemessungsgrundlage des tauschähnlichen Umsatzes neben den Einkaufspreisen auch die Portokosten für die Versendung der Prämien an die Werber? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.12.1997
Vorinstanz/AZ: 15 K 3167/95 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 845
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.08.2001
Erledigungs-Az: V R 14/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: BFH-Beschluß vom 5.8.1999, V R 14/98 = SIS 99 21 57 (Vorlage an den EuGH) - Revision zurückgenommen