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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 31/02 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erwerb, Unbebautes Grundstück, Erschließungskosten, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Erwerb eines unbebauten Grundstücks und kaufvertragliche Übernahme der Erschließungskosten: War Gegenstand der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung das noch unerschlossene (unbebaute) Grundstück oder ist die mit dem Abschluss des Kaufvertrags eingegangene Verpflichtung, den Ablösungsbetrag auf künftige Kosten der Grundstückserschließung an die Gemeinde zu entrichten, als zusätzliches Entgelt für den Erwerb des Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 192/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 31/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 21 07 |