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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 69/98
§§: EStG § 9 a Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Umlagen, Nebenkosten
Rechtsfrage: Gehören im Falle der Geltendmachung des Werbungskosten-Pauschbetrags des § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur die Kaltmieten, sondern auch die vereinnahmten Mietnebenkosten zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.07.1998
Vorinstanz/AZ: III 347/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.1999
Erledigungs-Az: IX R 69/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 05 48