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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 88/98
§§: EStG § 31 Satz 5, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 36 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Ist bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wegen fehlender Unterhaltszahlungen des Vaters das an die Mutter in Höhe von 2.400 DM voll ausgezahlte Kindergeld mit diesen Betrag oder, vermindert um den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch, mit 1.200 DM in die Vergleichsberechnung einzubeziehen, wenn daneben gem. § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG der doppelte Kinderfreibetrag anzusetzen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 5302/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1686
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2004
Erledigungs-Az: VIII R 88/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 23 55