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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 16/99
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Zinsen, Betriebseinnahme, Gesellschaft mbH & Co., Darlehen, Mitunternehmer
Rechtsfrage: Sind Zinszahlungen eines Kommanditisten an eine GmbH & Co. KG, die ihm ein Darlehen gewährt hat, als Betriebseinnahmen zu behandeln? Kann die GmbH & Co. KG die Zinsen im Rahmen der Gewinnverteilung als "negative Vorabvergütung" bei ihrem Kommanditisten berücksichtigen? Oder lag kein Darlehenskonto, sondern ein negatives Kapitalkonto vor? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.12.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 4553/95 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.05.2000
Erledigungs-Az: IV R 16/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 10 75