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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 39/05
§§: EStG § 33 Abs. 1, SGB XI § 14, BSHG § 93, EStR R 188 Abs. 1
Schlagwörter Krankheitskosten, Pflegeheim, Nachweis, Pflege, außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Kosten für stationäre Pflegeleistungen im Altenpflegeheim wegen dauerhaft psychischer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung? Muss der Nachweis der Pflegebedürftigkeit in der sich aus R 188 Abs. 1 EStR bzw. dem BMF-Schreiben im BStBl I 2003, 89 ergebenden Weise (Feststellung einer Pflegestufe i.S. des § 14 SGB XI) erbracht werden? Nichtberücksichtigung der Feststellungen des medizinischen Dienstes, dass im Streitjahr eine Pflegebedürftigkeit nicht vorlag, als Verfahrensmangel? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.10.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 2682/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 46 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.05.2007
Erledigungs-Az: III R 39/05