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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 20/19 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 4 |
Schlagwörter | Widerstreitende Steuerfestsetzung, Zeitpunkt, Änderung |
Rechtsfrage: | Ist für die Beurteilung der Fragen, ob die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO ("nachträglich") gegeben sind und die Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO eingehalten wurde, auf den Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung oder auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Änderungsbescheides abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 09.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 89/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 20/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 14 67 |