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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 16/16 (BFH)
§§: EStG § 5 a Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Personengesellschaft, Hilfsgeschäft, Verlustausgleich
Rechtsfrage: Umfasst das Ausgleichsverbot für vor Indienststellung des Handelsschiffs erwirtschaftete Verluste gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 2 EStG bei einer zunächst als Vorratsgesellschaft gegründeten und zu dem Zweck, bei sich bietender günstiger Gelegenheit den Bau eines Schiffs in Auftrag geben oder ein Schiff erwerben zu können, vorgehaltenen Personengesellschaft auch allgemeine Verwaltungskosten, die in der Zeit vor der Bestellung des Schiffs angefallen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.02.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 171/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 889
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.06.2018
Erledigungs-Az: IV R 16/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 11 64