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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 25/06 |
§§: | EigZulG § 2 Satz 1, EigZulG § 8 Satz 1 |
Schlagwörter | Hofübergabe, Anschaffungskosten, Teilentgeltlicher Erwerb, Wohnhaus, Schuldübernahme, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Wohnhauserwerb im Rahmen einer Hofübergabe - Führt bei einer im Wege vorweggenommener Erbfolge erfolgten Hofübergabe die Übernahme von Verbindlichkeiten insoweit zu eigenheimzulagenbegünstigten Anschaffungskosten des Hofübernehmers, als diese auf das zum Privatvermögen gehörende - auf der Hofstelle vorhandene und vom Hofübernehmer selbstgenutzte - Wohnhaus entfallen oder liegen keine nach § 2 Satz 1 EigZulG begünstigten Anschaffungskosten einer Wohnung vor, weil der Übergang des Hofes auf den Hofübernehmer - und damit auch der Erwerb des zum Hofesvermögen gehörenden Wohnhauses - kraft höferechtlicher Erbfolge unentgeltlich erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 211/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 25/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 00 14 |