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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 8/19 (BFH)
§§: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Uneinbringlichkeit, Zeitpunkt, Entgelt
Rechtsfrage: Ist von einer Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auch dann auszugehen, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund der mit dem Leistungsempfänger getroffenen vertraglichen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgeltes für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Leistungsentgelte rechnen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.08.2016
Vorinstanz/AZ: 5 K 288/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2019
Erledigungs-Az: V R 8/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: V R 51/16 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 47