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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 50/04
§§: EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2
Schlagwörter Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Nachhaltigkeit, Veräußerungsabsicht, Einheitlicher Gewerbebetrieb
Rechtsfrage: 1. Hat der Kläger aus der Errichtung eines Einkaufsmarktes auf eigenem Grund und Boden und der anschließenden Veräußerung des Gesamtobjekts Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel erzielt oder fehlt es an einer nachhaltigen Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 EStG sowie einer bauträgerähnlichen Betätigung? Mangelnde Sachaufklärung und Verletzung rechtlichen Gehörs? - 2. Bildet ggf. der gewerbliche Grundstückshandel (vgl. 1.) und eine ausgeübte Maklertätigkeit einen einheitlichen Gewerbebetrieb? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 25.11.2004
Vorinstanz/AZ: IV 1221/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2008
Erledigungs-Az: X R 50/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet