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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 37/13 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 129, InsO § 146 Abs. 1, BGB § 195, BGB § 199 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Aufrechnung, Anfechtbarkeit, Verjährung |
Rechtsfrage: | Aufrechnung eines Vorsteueranspruchs des Insolvenzverwalters aus seiner Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter mit Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners: Sind der Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Umsatzsteueranspruch des Finanzamts erloschen oder bestehen diese für die Dauer und den Zweck des Insolvenzverfahrens fort, weil die Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zum Zeitpunkt der Aufrechnung noch vorgelegen haben und die Aufrechnung deshalb insolvenzrechtlich unzulässig war? Unterliegt die "anfechtbare Rechtshandlung" gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO einer Verjährung und wenn ja, wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 01 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 37/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 16 25 |