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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 27/05 |
§§: | UStG 1993 § 1 Abs. 1 a, UStG 1993 § 14 Abs. 2, UStG 1993 § 17 Abs. 2 |
Schlagwörter | Berichtigung, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Sind die Berichtigungsvorschriften der §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 2 UStG überhaupt auf Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen anwendbar, wenn diese nach § 1 Abs. 1 a UStG schon nicht umsatzsteuerbar ist? - 2. Setzt ein sachgerechter Interessenausgleich im Dreiecksverhältnis zwischen Rechnungsaussteller, Steuergläubiger und Rechnungsempfänger bzw. der Grundsatz der Neutralität voraus, dass eine Vorsteuerkorrektur beim Rechnungsempfänger nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 UStG erst dann erfolgen kann, wenn der Rechnungsaussteller vorher die berichtigte Umsatzsteuer an den Rechnungsempfänger erstattet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1802/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 27/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 81 |