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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 22/19 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 226, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 133 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Gläubigerbenachteiligung, Anfechtung, Bargeschäft |
Rechtsfrage: | Kann die Rechtsprechung des BGH, nach der im Falle eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs des zahlungsunfähigen Schuldners mit einem Gläubiger allein aus dem Wissen des Gläubigers um die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht auf sein Wissen von einer Gläubigerbenachteiligung geschlossen werden kann, auf ein Drei-Personen-Verhältnis (Vertragsparteien und Finanzverwaltung) übertragen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1013/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.06.2023 |
Erledigungs-Az: | VII R 22/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 17 71 |