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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 2/02 |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Finanzierung, Wesentliche Beteiligung, Anschaffungskosten, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Erhöhen aus dem Erwerb der wesentlichen Beteiligung an einer GmbH herrührende Schuldzinsen den Auflösungsverlust der GmbH nach § 17 Abs. 4 EStG oder führen sie zu -mangels Einkunftserzielungsabsicht im Streitfall nicht berücksichtigungsfähigen- Werbungskosten aus Kapitalvermögen (hier: Schuldzinsen aus dem Zeitraum ein Jahr vor bis ein Jahr nach dem Veranlagungszeitraum, in dem der Auflösungsverlust angefallen ist)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4481/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 2/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 00 |