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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 61/07 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 4 Nr. 16 Buchst e, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst g, FGO § 55 Abs. 2 |
Schlagwörter | Pflegedienst, Pflege, Steuerbefreiung, Gemeinschaftsrecht, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Fallen nach der Gesetzesbegründung, dem Willen des Gesetzgebers und im Rahmen europarechtskonformer Auslegung Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung in den Anwendungsbereich von § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999? - 2. Sind die von einem ambulanten Pflegedienst erzielten Umsätze aus Leistungen zur Haushaltshilfe, die von Versicherungsträgern nach § 38 SGB V anerkannt und abgerechnet werden, gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 umsatzsteuerbefreit? - 3. Soweit man diese Leistungen als nicht von der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG 1999 erfasst ansehen würde, wären sie unmittelbar durch Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG umsatzsteuerbefreit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 486/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1118 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2008 |
Erledigungs-Az: | XI R 61/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 39 08 |