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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 39/07 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, AO § 159, GewStG § 2 Abs. 1, GewStDV § 13
Schlagwörter Lotterie, Treuhandverhältnis, Betriebsausgabe, Gewerbesteuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Anerkennung Treuhandverhältnis: Sind bei einem Lotto-Dienstleistungsunternehmen die Spieleinsatzanteile, die zum Erwerb von Lottoscheinen an einen Treuhänder weitergeleitet werden, als Betriebsausgaben abziehbar? - 2. Sind vorab die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 13 GewStDV zu prüfen (Revisionszulassungsgrund)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.06.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 5189/03 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2010
Erledigungs-Az: IV R 39/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 12 89