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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 69/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 35 Abs. 1, EStG § 26, EStG § 26 b |
| Schlagwörter | Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Steuerermäßigung, Zusammenveranlagung, Verlustausgleich, Gewerbesteuer, Anrechnung |
| Rechtsfrage: | Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer: Ist bei zusammenveranlagten Ehegatten, die beide gewerbliche Einkünfte erzielt haben - der eine positive, der andere negative - ein horizontaler Verlustausgleich innerhalb dieser Einkunftsart vorzunehmen, mit der Folge, dass sich eine Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG nur dann ergibt, wenn in der Summe positive gewerbliche Einkünfte erzielt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 29.09.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 246/09 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 451 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 42 13 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.09.2012 |
| Erledigungs-Az: | III R 69/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 60 |