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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-485/03 (EuGH) |
§§: | EG Art. 87, EG Art. 88 |
Schlagwörter | Gemeinschaftswidrige Beihilfe, Steuergutschrift, Spanien, Unternehmen, EG, EU |
Rechtsfrage: | Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Entscheidung der Kommission vom 11.7.2001 über eine spanische Beihilferegelung zugunsten der Unternehmen von Alava in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 45 % des Investitionsbetrags (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2001) 1759) verstoßen, dass es nicht in der vorgesehenen Frist alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Art. 2 und 3 der Entscheidung nachzukommen, oder diese Maßnahmen jedenfalls nicht nach Art. 4 der Kommission mitgeteilt hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Königreich Spanien |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2004 Nr. C 21 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2006 |
Erledigungs-Az: | Rs C-485/03 bis C-490/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 25 |