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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 28/11 (BFH) |
§§: | EStG § 24 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte |
Rechtsfrage: | Arbeitnehmererfindervergütung als einmalige Abfindungszahlung nach Eintritt in den Ruhestand als außerordentliche Einkünfte, statt wie bisher als jährliche laufende Vergütung: Ist es ausreichend, dass eine zumindest subjektiv empfundene Zwangslage vorgelegen hat, die anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4151/08 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 34 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.02.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 28/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 14 26 |