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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 95/00 |
§§: | EStG § 10 i |
Schlagwörter | Anschaffungsnaher Aufwand |
Rechtsfrage: | Im Anschluss an den Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnungen für deren grundlegende Instandhaltung und Modernisierung aufgewandte Kosten in Höhe von 45 v.H. der AK ohne Grund und Bodenanteil trotz wesentlicher Überschreitung der Aufgriffgrenze der Finanzverwaltung von 15 v.H. (R 157 Abs. 4 EStR) kein anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, sondern nach § 10 i Abs. 1 Nr. 2 a EStG abziehbare Vorkosten - Rechtsinstitut der "anschaffungsnahen Aufwendungen" durch neuere BFH-Rspr. überholt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | I 207/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 95/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 02 |