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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 2/13 (BFH)
§§: EStG § 4 h Abs. 1 Satz 1, KStG § 8 a, GG Art. 19 Abs. 4
Schlagwörter Zinsschranke, Verfassungsmäßigkeit, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Sind die Vorschriften des § 4 h Abs. 1 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRG) vom 14.8.2007 bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 sowie des § 8 a KStG i.d.F. des UntStRG zur sog. "Zinsschranke" mit dem Grundgesetz vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.11.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 3390/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 18 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.08.2015
Erledigungs-Az: I R 2/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 45