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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 8/21 (BFH) |
§§: | AO § 222, AO § 240, AO § 16, FVG § 5 Nr. 11 |
Schlagwörter | Säumniszuschlag, Stundung, Kindergeld, Zuständigkeit |
Rechtsfrage: | Streitig ist die Erhebung und Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Stundung von Säumniszuschlägen. Der Inkasso-Service Familienkasse sei für die Entscheidungen gemäß der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO und § 5 Nr. 11 FVG sachlich zuständig gewesen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2208/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 09 17 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |