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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 3/14 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 38 Abs. 1, EnergieStG § 39 Abs. 6 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Nacherhebung, Abrechnung, Schätzung |
Rechtsfrage: | Nacherhebung von Energiesteuer vom Energieversorgungsunternehmen für die Erdgasmengen, die es im Veranlagungsjahr 2009 an die Kunden geliefert hat und von diesen dem Leitungsnetz entnommen worden sind, jedoch erst im nachfolgenden Kalenderjahr vom Versorgungsunternehmen ermittelt und abgerechnet wurden. Hätte das Versorgungsunternehmen für die im Veranlagungsjahr 2009 noch nicht ermittelte und abgerechnete Erdgasmenge eine Schätzung vornehmen und in ihre Steueranmeldung für 2009 aufnehmen müssen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4691/12 VE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 3/14, VII R 13/14 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 30 56 |