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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 29/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 3 Nr. 11, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34, SGB VIII § 39 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Steuerbefreiung, Selbständige Arbeit, Erzieherin, Erziehungsbeihilfe, Betreuungsleistungen, Jugendhilfe, Betriebsgenehmigung | 
| Rechtsfrage: | Fallen - die Pauschalen zu § 33 SGB VIII übersteigende - Honorar- und Sachkostenzahlungen, die einer selbständig tätigen Erzieherin im Rahmen der Vollzeitbetreuung eines Kindes auf Grundlage der in Zusammenhang mit einem Betreuungsvertrag mit einem privaten Träger abgeschlossenen Honorar- und Sachkostenvereinbarung gewährt werden, unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.06.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 1229/09 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 70 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 05.11.2014 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 29/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 11 09 |