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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 51/99 |
§§: | GrEStG § 23 Abs. 4, GrEStG § 11 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Steuersatz, Entstehung, Genehmigung, Kaufvertrag, Vollmachtloser Vertreter |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Entstehung und Höhe der Grunderwerbsteuer. Verwirklichung des Erwerbsvorgangs über ein Grundstück bereits mit Abschluß des notariell beurkundeten Kaufvertrages vom Dezember 1996, bei dem während der Beurkundung die Vertragsparteien vollmachtlos vertreten wurden, oder erst mit der Erteilung der Genehmigung der Vertretenen, die im Laufe des Jahres 1997 bei dem beurkundenden Notar eingingen, so daß der Erwerbsvorgang entweder dem Steuersatz von 2 oder 3,5 v.H. unterliegt. - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | III 1513/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2000 |
Erledigungs-Az: | II R 51/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 64 86 |