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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 49/99
§§: AO § 5, AO § 147 Abs. 5, AO § 200 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Außenprüfung, Betriebsprüfung, Datenverarbeitung, EDV, Ausdruck, Ermessen
Rechtsfrage: Ist die Anforderung eines Ausdrucks elektronisch gespeicherter Sachkonten zur Durchführung einer Außenprüfung ermessensfehlerfrei?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 02.03.1999
Vorinstanz/AZ: 12 K 4514/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 640
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.1999
Erledigungs-Az: IV B 49/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig