Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 19/07
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1999 § 14
Schlagwörter Scheinfirma, Scheingeschäft, Vorsteuerabzug, Steuerhinterziehung, Beteiligter, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des Lieferanten als Scheinsitz anzusehen ist? - 2. Ist ein Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, für Zwecke der Richtlinie 388/77/EWG als an der Hinterziehung Beteiligter anzusehen, so dass ein Vorsteuerabzug ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.12.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 84/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 627
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 59
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision