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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 47/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Dauernde Last, Versorgungsleistung, Vermögensübergabe, Altenteil |
Rechtsfrage: | Altenteilsleistungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs als Sonderausgaben: Sind die vereinbarten Versorgungsleistungen (freie Kost und Wohnung sowie Barzahlungen) als dauernde Last abziehbar, wenn der übertragene Betrieb im Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor und zwei Jahren nach der Übergabe keine ausreichenden Erträge zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erwirtschaftete? Fehlt es an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen, wenn die Versorgungsleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden (Anerkennung nur der Barleistungen als dauernde Last)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 28/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1788 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 25 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.07.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 47/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 00 31 |