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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 44/11 (BFH) |
| §§: | TabStG § 19, Richtlinie 92/12/EG Art. 9 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Tabaksteuer, Besitz, Zigaretten, Steuerschuldner |
| Rechtsfrage: | Ist der inländische Hehler, der nach Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens die Zigaretten im Inland übernimmt, Steuerschuldner i.S. des § 19 TabStG? (Divergenz zum Urteil des BGH vom 2.2.2010 1 StR 635/09 = SIS 10 22 63?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 24.05.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 30/11 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 28 93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.11.2014 |
| Erledigungs-Az: | VII R 44/11 |
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VII R 44/11 ist durch Beschluss vom 12.12.2012 ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art. 267 AEUV dem EuGH (dortiges Az.: Rs C-165/13) vorgelegt worden. |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 03 91 |