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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 10/10 (BFH)
§§: BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 3, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 1, AO § 182, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Erbschaftsteuer, Grundbesitz, Lagefinanzamt
Rechtsfrage: Liegen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 13 a ErbStG vor? Entfaltet die Artfeststellung im Rahmen der Bedarfswertfeststellung nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG a.F. Bindungswirkung gegenüber der Erbschaftsteuerfestsetzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.12.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 1854/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2011
Erledigungs-Az: II R 10/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 36 58