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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 24/03 |
| §§: | AO 1977 § 30, FGO § 102, UStG § 2 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Konkurrentenklage, Steuergeheimnis, Ermessen, Hoheitsbetrieb |
| Rechtsfrage: | Besteht im Vorfeld einer Konkurrentenklage dem Grunde nach ein Auskunftsanspruch des potenziellen Konkurrentenklägers gegenüber dem Finanzamt, und ist dieses zur Auskunftserteilung nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO 1977 berechtigt, wenn der Steuerpflichtige, über dessen steuerliche Verhältnisse Auskunft erteilt werden soll, nicht nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO 1977 zustimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 10.02.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 30456/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 21 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 05.10.2006 |
| Erledigungs-Az: | VII R 24/03 |
| Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 8.7.2004 - VII R 24/03 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 48 80 |