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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 34/00 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 1 S 1 |
Schlagwörter | Vorkosten, Anschaffungskosten, Erschließungskosten, Erbbaurecht |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Erbbaurechts vertraglich mit einem Festpreis vereinbarte Erschließungskosten in voller Höhe (nicht laufzeitbezogenes zusätzliches Nutzungsentgelt) oder nur insoweit als Vorkosten nach § 10 e Abs.6 EStG abziehbar, als sie anteilig auf den Zeitraum vor der erstmaligen Eigennutzung entfallen (Anschaffungskosten des Erbbaurechts)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 6076/94 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 68 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.03.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 34/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 69 21 |