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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 49/04
§§: EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255
Schlagwörter GmbH-Anteil, Geschäftsanteil, Ertrag, Anschaffungskosten, Schuldübernahme
Rechtsfrage: Zuzahlung an Erwerber von GmbH-Geschäftsanteilen als steuerpflichtiger Ertrag: Stellt eine nachträgliche Zahlung der die GmbH-Geschäftsanteile veräußernden GmbH an den Erwerber einen steuerpflichtigen Ertrag der GmbH dar oder handelt es sich um negative Anschaffungskosten (Gegenleistung für übernommenen Schuldenüberhang)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.12.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 973/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 24 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2006
Erledigungs-Az: I R 49, 50/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 29 99