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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 168/01
§§: AO 1977 § 167 Abs. 1 Satz 1, EStG § 42 d, LStR 2000 R 133 Abs. 4
Schlagwörter Lohnsteueranmeldung, Schätzung, Steuerbescheid, Haftungsbescheid
Rechtsfrage: Hat die Inanspruchnahme des Arbeitgebers bei Nichtabgabe der Lohnsteueranmeldungen im Schätzungswege durch Steuerbescheid oder durch Haftungsbescheid zu erfolgen? Zum Verhältnis und ggf. Vorrangigkeit von § 42 d EStG zu § 167 AO 1977, wenn eine eigene "Entrichtungsschuld" des Arbeitgebers wegen fehlender Lohnsteueranmeldungen nicht besteht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.04.2001
Vorinstanz/AZ: 3 K 3509/98 L
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1018
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2004
Erledigungs-Az: VI R 168/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 12 47