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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 41/20 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG Art. 2, BeitrRLUmsG Art. 25 Abs. 4, GG Art. 12 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Berufsausbildung, Rettungsdienst |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für eine nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Berufspiloten als vorab entstandene Werbungskosten: Stellt die Ausbildung zum Rettungshelfer im Rahmen des Zivildienstes eine Erstausbildung i.S. des § 9 Abs. 6 EStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3796/13 E, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 20 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.01.2023 |
Erledigungs-Az: | VI R 41/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 04 49 |