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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 66/11 (BFH) |
| §§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. b, AO § 147, HGB § 249 |
| Schlagwörter | Rückstellung, Aufbewahrungspflicht, Buchhaltung, Finanzierungskosten |
| Rechtsfrage: | Sind bei der Bewertung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen die Finanzierungskosten für die eigenen hierfür genutzten Räumlichkeiten einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 15.06.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 501/08 K |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 2137 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 37 95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.10.2012 |
| Erledigungs-Az: | I R 66/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 06 25 |