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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-184/05 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 c Teil A Buchst. a, Richtlinie 77/799/EWG , VO (EWG) Nr. 218/92 |
Schlagwörter | Amtshilfe, EG, EU, Mehrwertsteuer, Auskunftsersuchen, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Ist Art. 28 c Teil A Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG i.V.m. der Richtlinie 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung so auszulegen, dass, wenn keine als relevant anzusehenden Auskünfte vom Eingangsmitgliedstaat spontan erteilt worden sind, der Versandmitgliedstaat oder Beförderungsmitgliedstaat den angeblichen Eingangsmitgliedstaat um Auskünfte ersuchen und deren Ergebnisse in die Untersuchung des Beweises für den Versand oder die Beförderung der Gegenstände einbeziehen muss? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2005 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2005 Nr. C 217 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 27.09.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-184/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 00 32 |