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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 7/04 |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Spekulationsgeschäft, Spekulationsgewinn, Stille Gesellschaft, Vermögenszuwachs, Gesellschaftsanteil, Forderungsrecht |
Rechtsfrage: | Vermögenszuwachs des stillen Gesellschafters als Spekulationsgewinn: Ist der beim stillen Gesellschafter aus der Kündigung seiner stillen Beteiligung innerhalb der Spekulationsfrist eingetretene Vermögenszuwachs als Spekulationsgewinn gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1/b EStG a.F. zu besteuern? Handelt es sich bei der Kündigung und Auseinandersetzung einer stillen Gesellschaft gemäß §§ 234, 235 HGB und der in diesem Zuge erfolgten Rückzahlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters um ein Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der für das Streitjahr 1994 geltenden Fassung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | III 362/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 16 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 7/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 45 96 |