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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 58/12 (BFH) |
| §§: | UmwStG § 12 Abs. 2, KStG § 8 b |
| Schlagwörter | Übernahmegewinn, Übernahmeverlust, Verschmelzung |
| Rechtsfrage: | Bleibt der im Rahmen der Verschmelzung zweier Lebensversicherungsunternehmen entstandene Übernahmeverlust gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG außer Ansatz? Ist § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG wörtlich auszulegen und bezieht sich die Verweisung auf § 8 b KStG ausschließlich auf Übernahmegewinne? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 09.07.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 5258/09 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 30 80 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.07.2014 |
| Erledigungs-Az: | I R 58/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 28 02 |