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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 20/14 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG § 23 Abs. 3 Satz 5
Schlagwörter Verlust, privates Veräußerungsgeschäft, Spekulation, Wertpapier, Knock-out-Produkt, Werbungskosten
Rechtsfrage: Sind Verluste aus Geschäften mit sog. Knock-out-Produkten steuerlich nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt des vertraglich bestimmten Ereignisses das Produkt ohne Zutun des Stpfl. wertlos verfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.05.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 421/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 2037
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 25 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2015
Erledigungs-Az: IX R 20/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 29 05