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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 39/14 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 2 |
Schlagwörter | Wiederkehrende Bezüge, Ertragsanteil, Leibrente, Versorgungsbezüge, Beamter, Beurlaubung |
Rechtsfrage: | Sind vom Bundeseisenbahnvermögen gezahlte Bezüge, die ein bis zum Eintritt in den Ruhestand unter Wegfall der Dienstbezüge beurlaubter Beamter der Deutschen Bundesbahn erhält, der während seiner Beurlaubung als Werbungskosten geltend gemachte und der Ruhegehaltsfähigkeit der Beurlaubungszeiten dienende Versorgungszuschläge zahlt, lediglich mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 1 EStG zu besteuernde Renteneinnahmen, oder handelt es sich um in voller Höhe als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu berücksichtigende Versorgungsbezüge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2115/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1391 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 39/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 30 |