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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 52/00
§§: HGB § 255 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 4
Schlagwörter Anschaffungsnaher Aufwand
Rechtsfrage: Stellen nach dem Erwerb eines leerstehenden Wohnhauses aufgewandte typische Renovierungskosten in Höhe von mehr als 15 v.H. der Gebäude- Anschaffungskosten, mit denen die Wohnungen in einen "den heutigen Anforderungen entsprechenden Zustand" versetzt wurden, eine "wesentliche Verbesserung" i.S. von § 255 Abs. 2 HGB (weil übliche Renovierung übersteigende Modernisierung) und damit nachträgliche Herstellungskosten dar - Einheitliche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahme und damit keine Abspaltung des laufenden Reparaturaufwands und der der Beseitigung versteckter Mängel dienender Kosten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.02.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 1280/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.09.2001
Erledigungs-Az: IX R 52/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 09 30