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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-271/06 (EuGH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG § 6, UStG § 6 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Abs. 2, AO 1977 § 227 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ausfuhr, Drittland, Billigkeit, Ausfuhrlieferung, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Stehen die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über die Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland einer Gewährung der Steuerbefreiung im Billigkeitswege durch den Mitgliedstaat entgegen, wenn zwar die Voraussetzungen der Befreiung nicht vorliegen, der Steuerpflichtige deren Fehlen, aber auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 02.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | V R 7/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | DStR 2006 S. 1176 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 26 74 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2008 |
Erledigungs-Az: | Rs C-271/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 16 63 |