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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 62/01 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 26 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Verlust, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Ehegatten, Arbeitsverhältnis |
Rechtsfrage: | 1. Anerkennung gewerblicher Verluste aus einem Möbeleinzelhandel oder Liebhaberei. Fehlende Gewinnerzielungsabsicht (Totalgewinn), wenn über einen langen Zeitraum (hier: seit 16 Jahren) nur Verluste erwirtschaftet werden? - 2. Hilfsantrag: Ist es bei zusammenveranlagten Ehegatten zulässig, die gewerblichen Verluste des einen Ehegatten nicht zu berücksichtigen, aber dennoch weiterhin positive Einkünfte des anderen Ehegatten aus einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis zu erfassen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 05.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 5441/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 62/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 16 27 |