Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 2/05
§§: EStG § 11 Abs. 2 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 38 a Abs. 1, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Abfluss, Lohnrückzahlung, Änderung, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Mindert die nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgte Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn als negative Einnahme den Lohn des Rückzahlungsjahres (1999) oder ist der abgeschlossene Veranlagungszeitraum (1998) mit der überhöhten Lohnzahlung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zu korrigieren, weil die Erstattung einer rechtsgrundlos empfangenen Leistung ein rückwirkendes Ereignis darstellt und nach materiellem Recht steuerneutral bleiben muss? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.10.2003
Vorinstanz/AZ: 4 K 785/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2006
Erledigungs-Az: VI R 2/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 03 21