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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/02
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Nichtselbständige Tätigkeit, Selbständige Tätigkeit, Betriebstätte
Rechtsfrage: Zum "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" bei einem angestellten, ständig außer Haus tätigen Revisor ohne eigenen Arbeitsplatz, der den Arbeitsraum für Nacharbeiten und als Archiv der Prüfungsunterlagen nutzt und nebenberuflich als Schriftsteller tätig ist. Ist der Raum als "Betriebstätte" im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit anzusehen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 08.03.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 1095/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 82 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.2003
Erledigungs-Az: VI R 27/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 00